Ausländische Staatsbürger in China

1. Eintritt und Wohnaufenthalt 

Chinesische Visa werden jeweils als diplomatisch, höfisch, offiziell oder ordinär charakterisiert. Ordinäre Visa wiederum weisen 12 Unterkategorien und 16 Typen auf und werden an ausländische Staatsbürger ausgegeben, die nach China zu nichtdiplomatischen wie nichtoffiziellen Zwecken kommen: zwecks Arbeit, Studium, Verwandten-/Bekanntenbesuch, Tourismus, Business oder als Talente, die zwecks Darbietung nach China eingeladen sind. Ausländische Staatsbürger beantragen dasjenige Visum, das ihrem jeweiligen Einreise-/Aufenthaltszweck entspricht. Sie können ader auch ohne Visum nach China einreisen, falls Sie bestimmte Kriterien erfüllen. 

Ausländische Staatsbürger, deren Visum anzeigt, dass sie binnen 30 Tagen ab Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen haben, stellen den entsprechenden Antrag an die Ein-/Ausreiseadministration des der lokalen Volksregierung auf bzw. oberhalb der Kreisebene unterstellten öffentlichen Sicherheitsorgans. 

Ausländische Staatsbürger, die in China arbeiten möchten, müssen entsprechend der maßgeblichen Regularien jeweils eine Arbeitserlaubnis sowie eine Aufenthaltsgenehmigung zwecks Beschäftigung einholen. 

2. Unterkunft 

Seitens ausländischer Einrichtungen in China aufgestellte Niederlassungen und Vertretungsbüros (mit Ausnahme solcher Firmen, die Genehmigung zur Teilnahme am Immobilienhandel haben) sowie ausländische Individuen, die in China arbeiten und/oder studieren, können gewerbliche Objekte zwecks persönlicher Nutzung nach eigenem Bedarf erwerben. Ausländische Individuen in Städten mit Richtlinienrestriktionen betreffs Unterkunftserwerb haben sich beim Hauskauf an die örtlichen Richtlinien und Regularien zu halten. In der VR China ist ausländischen Individuen der Kauf von höchstens je 1 Haus zur persönlichen Nutzung gestattet. Übersee-Einrichtungen mit Niederlassungen und/oder Vertretungsbüros innerhalb chinesischen Hoheitsgebiets können für ihre Büros lediglich gewerbliche Objekte innerhalb der Städte ihrer Anmeldung erwerben. 

Nicht untersagt ist ausländischen Staatsbürgern das Vermieten und/oder der Verkauf von Häusern in China. 

3. Schulen 

In Entsprechung der maßgeblichen Richtlinien der lokalen Provinzadministrativabteilungen für Bildung können ausländische Staatsbürger ihre Kinder entweder in speziell für Letztere errichtete Schulen oder auch in gewöhnliche Grundschulen / weiterführende Schulen einschließlich Kindertagesstätten einschreiben. 

4. Medizinische Versorgung 

Das medizinische Versorgungssystem Chinas besteht aus allgemeinen Krankenhäusern, Sonderkliniken, kommunalen Gesundheitsversorgungszentren und -stationen, Ambulanzen, Polikliniken und Notfallzentren – unterschiedlicher Art, Größe und Funktion. Es gibt von der Regierung betriebene öffentlich medizinische Non-Profit-Einrichtungen wie auch soziale medizinische Einrichtungen im Betrieb durch Zivilorganisationen (einschließlich solcher medizinischer Einrichtungen, die Chinesisch-ausländische Joint-Ventures/Kooperativen darstellen). Ausländische Staatsbürger können therapeutische Behandlung an Einrichtungen ihrer Wahl ersuchen – zu denselben Kosten wie für chinesische Staatsbürger. 

5. Tourismusreisen 

Die meisten Städte und Kreise stehen denjenigen ausländischen Staatsbürgern offen, die nicht zur Beantragung von Reisegenehmigungen zwecks Besuchs der Touristenattraktionen angehalten sind. Hier genügt ein gültiger Reisepass samt chinesischem Visum bzw. samt Aufenthaltsgenehmigung. Ausländische Staatsbürger, welche diejenigen Touristenattraktionen besuchen möchten, die ihnen nicht offenstehen, beantragen beim Büro für öffentliche Sicherheit auf örtlicher Kommunal- oder Kreisebene bitte eine entsprechende Reisegenehmigung. 

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