Die Beschäftigung von Arbeitskräften seitens auslandsinvestierter Unternehmen innerhalb chinesischen Hoheitsgebiets untersteht dem Arbeitsrecht der Volksrepublik China, dem Arbeitsvertragsrecht der Volksrepublik China, dem Sozialversicherungsgesetz der Volksrepublik China sowie weiteren Gesetzen und Verordnungen.
1. Arbeitsverträge
Auslandsinvestierten Unternehmen steht zu, ihre institutionellen Rahmenbedingungen und Anforderungen zu ermessen und in der VR China in Eigenregie oder durch Beauftragung von Recruitment-Agenturen bzw. Personaldienstleistern Arbeitskräfte anzuwerben. Auslandsinvestierte Unternehmen haben mit jeglichen angeworbenem Personal schriftliche Arbeitsverträge zu unterzeichnen.
Arbeitsverträge unterteilen sich in befristete Verträge, unbefristete Verträge und Einzelauftragsverträge zum Erledigen spezifischer Aufgaben.
2. Arbeitszeiten
Im Großen und Ganzen übernimmt China die 40-Stunden-Woche zu 8 Arbeitsstunden pro Tag. Sollte sich dieses Modell aufgrund der jeweiligen Art der Tätigkeit und/oder aufgrund der jeweiligen Eigenheiten der Produktion nicht umsetzen lassen, ist die Genehmigung alternativer Modelle möglich – also von Modellen mit variierenden Arbeitszeiten und umfassender Arbeitsstundenabrechnung.
Um den Anforderungen von Betrieb und Produktion zu entsprechen, ist es Arbeitgebern erlaubt, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten in Absprache mit denselben sowie mit der jeweiligen Gewerkschaft auszuweiten.
Ferner sind erweiterte Arbeitszeiten nur unter derjenigen Bedingung erlaubbar, dass dieselben nicht zu Lasten der Gesundheit der Beschäftigten gehen. Den Beschäftigten steht Überstundenvergütung zu, welche werktags mindestens 150% des regulären Gehalts, 200% desselben an den normalerweisen freien Wochentagen (gewöhnlich samstags und/oder sonntags) sowie 300% an gesetzlichen Feiertagen zu entsprechen hat.
3. Feiertage und Urlaube
In der VR China hat das Jahr 11 gesetzliche, bezahlte Feiertage. Dies sind: der Neujahrstag (1 Tag), das Frühlingsfest (3 Tage), der Totengedenktag (1 Tag), der Tag der Arbeit (1 Tag), das Drachenbootfest (1 Tag), das Mittherbstfest (1 Tag) und der Tag der Nation (3 Tage).
Arbeitskräften, die mindestens 12 Monate lang kontinuierlich gearbeitet haben, steht bezahlter Jahresurlaub zu. Die gesetzliche Mindestjahresurlaubsdauer beläuft sich wie folgt: Ist eine Arbeitskraft im Ganzen bereits zwischen 1 und 10 Jahre lang beschäftigt, so stehen ihr 5 Tage bezahlten Jahresurlaubs zu; sind es zwischen 10 und 20 Jahren, so stehen ihr 10 Tage bezahlten Jahresurlaubs zu; und ab 20 Jahren Beschäftigung stehen ihr 15 Tage bezahlten Jahresurlaubs zu. Gesetzliche Feier- und Erholungstage sind vom Jahresurlaub nicht abzuziehen. Darüber hinaus genießen Arbeitskräfte per Gesetz Hochzeitsurlaub, Trauerurlaub und Elternurlaub.
4. Sozialversicherung
Die Sozialversicherung der VR China beinhaltet grundlegende Kapitallebensversicherung, grundlegende Krankenversicherung sowie Arbeitsunfall-, Arbeitslosen- und Mutterschaftsversicherung. Auslandsinvestierte Unternehmen und ihre Mitarbeiter haben per Gesetz Sozialversicherungszahlungen zu entrichten, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter im Falle von Altersschwäche, Krankheit, Arbeitsunfällen, Arbeitslosigkeit und Elternschaft materielle Unterstützung seitens der Regierung erhalten können.
In der VR China beschäftigte ausländische Staatsbürger sind per Gesetz ebenfalls von der chinesischen Sozialversicherung gedeckt.
5. Widerruf und Aufkündigung von Arbeitsverträgen sowie Abfindung
Gelangen Arbeitgeber und Mitarbeiter nach Beratung zu entsprechendem Einvernehmen, so ist eine Aufkündigung des Arbeitsvertrags zwischen denselben möglich.
Die einseitige Aufkündigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitgeber untersteht strikteren Konditionen und muss bestimmte rechtliche Vorbedingungen erfüllen – zum Beispiel, dass es der Beschäftigte während der Probezeit nachweislich und schuldhaft versäumt hat, die Bedingungen seiner Beschäftigung zu erfüllen, oder dass der Beschäftigte wegen wirtschaftlicher Gründe auf Seiten des Arbeitgebers entlassen werden muss, etc.
Falls der Arbeitgeber ersucht, den Arbeitsvertrag in auf Beratung hin erlangtem Einvernehmen mit dem Mitarbeiter aufzukündigen, oder falls er den Arbeitsvertrag aufgrund rechtlicher Umstände wie einer arbeitgeberseitigen Disqualifizierung oder zwecks Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen aufkündigen muss, so ist an die Arbeitskraft eine Abfindung zu zahlen, die sich nach der Anzahl der Jahre richtet, welche die Arbeitskraft unter dem betreffenden Arbeitgeber tätig war, sowie nach dem Monatsgehalt jedes jener Jahre.
6. Arbeitserlaubnis
Auslandsinvestierte Unternehmen, die Ausländer beschäftigen, haben für diese die gesetzlich maßgeblichen Verfahren wie etwa den Erhalt jeweiliger Arbeitserlaubnis abzuschließen.
In der VR China arbeitende Ausländer haben mittels der Benachrichtigung der Ausländerarbeitserlaubnis in der Volksrepublik China samt Ausländerarbeitserlaubnis das jeweils maßgebliche Visum zu beantragen.
Die Entgegennahme und evtl. Genehmigung der Erlaubnis ist mittels des vereinheitlichten Systems auf https://fuwu.most.gov.cn/lhgzweb/ durch die lokale Administrativabteilung für die Angelegenheiten von Ausländern zu übernehmen.
7. Schutz geistigen Eigentums
Die VR China verfügt über ein ordentliches Rechtssystem des geistigen Eigentumsrechts und -schutzes, das ein breites Spektrum an Abhilfen und Rechtswegen zur Durchsetzung bietet. Ebenso ist die VR China Vertragspartei der meisten internationalen Abkommen im Bereich des geistigen Eigentums und hat ein System des geistigen Eigentumsschutzes sowohl auf dem Rechtsweg wie auf administrativem Wege übernommen.
Die Gesetze der VR China schützen die folgenden Arten geistigen Eigentumsrechts (im Englischen als „IPR“ abgekürzt): Patente (einschließlich Erfindungen, Gebrauchsmuster und Gestaltungsentwürfe), Handelsmarken (einschließlich einschlägiger Markenprodukte), Herkunftsbezeichnungen, Copyright (einschließlich Computersoftware) sowie Leistungsschutzrechte, Pläne integrierter Schaltkreise, neue Pflanzenzüchtungen, Geschäftsgeheimnisse, etc.