Devisenamt

In China ist die chinesische Währung des Renminbi (RMB) via Girokonten sowie – unter bestimmter Verwaltung – via Kapitalkonten frei konvertierbar. „Girokonten“ umfassen Transaktionsartikel, die häufig Gegenstand von Wirtschaftstransaktionen zwischen einer Nation und ihren ausländischen Gegenübern sind, einschließlich Außenhandelsspesen und -einkünften, nichtgewerblicher Transaktionen und gegenleistungsloser Überweisungen. „Kapitalkonten“ umfassen die Zu- bzw. Abnahme von Aktiva und Passiva in Folge von Kapitalausfuhr und -einfuhr in den Zahlungsbilanzen, in Widerspiegelung der Änderungen in den Ansprüchen und Schulden zwischen einer Nation und ihren ausländischen Gegenübern, ausgedrückt im Rahmen des Devisenhandels, einschließlich des Transfers von Sach- und/oder Finanzanlagen zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden. Das Ganze setzt sich aus drei Kategorien zusammen: Direktanlagen, Anlagepapiere und grenzübergreifende Darlehen. 

Die VR China befindet sich im Prozess der graduellen Öffnung ihrer Kapitalkonten. Die Anzahl der konvertierbaren Transaktionsartikel nimmt allmählich zu – wie auch der Konvertierbarkeitsgrad. Die Öffnung betrifft soweit allem voran Direktanlagen, und auch grenzübergreifende Anlagepapierhandelskanäle haben sich erheblich erweitert, während für Auslandsschulden makroprudenzielle Anlagenverwaltung betrieben wird. Im Bereich der grenzübergreifenden Anlagepapiere und persönlichen Kapitalkonten gibt es nur noch wenige Transaktionsartikel, die noch nicht vollständig geöffnet worden sind. 

Das Staatliche Chinesische Devisenamt (im Englischen als „SAFE“ abgekürzt) und lokale Devisenhandelsadministrationen sind verantwortlich für Aufsicht und Kontrolle des Devisenhandels. In Übereinstimmung mit den maßgeblichen Regularien, implementiert die VR China die Anmeldungsverwaltung des Devisenhandels für die inländischen Direktanlagen ausländischer Investoren (im Englischen als „DDI“ abgekürzt). Organisationen und Individuen, die in DDI-Aktivitäten involviert sind, müssen vor der Teilnahme an solchen Transaktionen eine Devisenhandelsanmeldung beantragen. Seit Juni 2015 steht es auslandsinvestierten Unternehmen zu, die Devisenhandelsanmeldung wahlweise bei einer Bank am Standort ihrer Unternehmensanmeldung zu beantragen. 

Die Nutzung mittels Devisenhandelstätigkeit auslandsinvestierter Unternehmen erhaltener Kapital- und Renminbi-Fonds untersteht den Grundsätzen von Authentizität und Selbstnutzung innerhalb des geschäftlichen Rahmens sowie den Regularien des Devisenhandels. Ausländischen Investoren steht es frei, In- und Auslandsüberweisungen ihrer Anlagen in RMB vorzunehmen, oder in Devisen, soweit dies ihre Kapitalanteile, Gewinne und Kapitalzuwächse innerhalb chinesischen Hoheitsgebiets betrifft.

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