Auslandsinvestierte Unternehmen in China weisen im Wesentlichen zwei Organisationsformen auf: Firmen und Partnerschaften. Die Bestimmungen des Firmenrechts der Volksrepublik China (im Weiteren „Firmenrecht“ genannt) und das Gesetz der Volksrepublik China betreffs Partnerschaften (im Weiteren „Partnerschaftengesetz“ genannt) sind auf die respektiven Organisationsformen, Organisationsstrukturen und Verhaltensnormen ab dem 1. Januar 2020 gegründeter auslandsinvestierter Unternehmen anzuwenden. Auslandsinvestierte Unternehmen werden nicht länger in Chinesisch-ausländische Eigenkapital-Joint-Ventures, Chinesisch-ausländische Vertrags-Joint-Ventures und Unternehmen gänzlich ausländischer Inhaberschaft aufgeteilt.
■ Firmen
Ausländischen Investoren steht zu, innerhalb des chinesischen Hoheitsgebiets Firmen beschränkter Haftung sowie Aktiengesellschaften beschränkter Haftung zu gründen.
Sowohl Firmen beschränkter Haftung wie auch Aktiengesellschaften beschränkter Haftung sind in Entsprechung der Administrationsverordnungen der Volksrepublik China betreffs Firmenregistrierung anzumelden.
■ Partnerschaften
Ausländischen Investoren steht zu, innerhalb des chinesischen Hoheitsgebiets allgemeine Partnerschaften sowie beschränkte Partnerschaften einzugehen.
Eine allgemeine Partnerschaft besteht aus Gesellschaftern, die unbeschränkte solidarische Haftung für partnerschaftliche Schulden tragen. Eine beschränkte Partnerschaft besteht sowohl aus den allgemeinen Gesellschaftern, die unbeschränkte solidarische Haftung für partnerschaftliche Schulden tragen, sowie aus begrenzten Gesellschaftern, die für die partnerschaftlichen Schulden jeweils lediglich innerhalb der Grenzen ihres gezeichneten Kapitalbeitrags haften.
■ Örtliches Vertretungsbüro ausländischer Unternehmen in China
Das Örtliche Vertretungsbüro in China gegründeter ausländischer Unternehmen (im Weiteren „Vertretungsbüro“ genannt) untersteht den Gesetzen und Verordnungen der VR China (einschließlich der Administrationsverordnungen betreffs der Registrierung örtlicher Niederlassungen ausländischer Unternehmen).
Vertretungsbüros sind innerhalb des chinesischen Hoheitsgebiets eröffnete, mit Non-Profit-Aktivitäten in Bezug auf die Geschäfte ausländischer Unternehmen befasste Einrichtungen. Ihre Zuständigkeit beschränkt sich auf die Teilnahme an Marktforschung, an Ausstellungen und an Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit den Produkten bzw. Dienstleistungen ausländischer Unternehmen sowie an Liaisonaktivitäten mit Bezug zum Produktvertrieb, zur Dienstleistungserbringung, zur Inlandsbeschaffung und zu Inlandsinvestitionen.