Gesellschaftsrecht

Deutsches Gesellschaftsrecht unterscheidet sich wesentlich vom Gesellschaftsrecht nach chinesischem Recht. Ausländisch investierte Unternehmen in China haben hauptsächlich zwei Organisationsformen: Unternehmen und Personengesellschaften.

Die Bestimmungen des Gesellschaftsrechts der Volksrepublik China und des Gesetzes der Volksrepublik China über Personengesellschaften gelten jeweils für die Organisationsform, die Organisationsstruktur und die Verhaltensnormen von Unternehmen mit ausländischem Kapital, die nach dem 1. Januar 2020 gegründet werden.

Ausländisch investierte Unternehmen werden nicht mehr in chinesisch-ausländische Joint Ventures mit Kapitalbeteiligung, chinesisch-ausländische Joint Ventures mit Vertragsbeteiligung und Unternehmen, die sich vollständig in ausländischem Besitz befinden, unterteilt.

Unser Gesellschaftsrechtsteam betreut Sie bei:

Ausländische Direktinvestitionen

Gründung von Unternehmen mit ausländischer Beteiligung im Wege von Investitionen oder Fusionen und Übernahmen, Umstrukturierung von Eigenkapital oder Vermögenswerten, Liquidation und Abmeldung von Unternehmen mit ausländischer Beteiligung, Auslandsschulden und andere Devisenfragen im Zusammenhang mit ausländischen Direktinvestitionen;

Private-Equity-Investitionen

Strukturierung von Geschäften, Due-Diligence-Prüfungen, Vertragsverhandlungen, Eigenkapitalübertragungen und -veräußerungen;

M&A und Umstrukturierung:

Umstrukturierung und Reorganisation (Struktur- und Prozessgestaltung), Due Diligence, Vermögensübertragung, Konsolidierung und Aufteilung sowie Auflösung und Liquidation;

Corporate Compliance

Durchführung von Compliance-Untersuchungen, Formulierung von Richtlinien und Durchführung von Schulungen zur Bekämpfung von Bestechung, unlauterem Wettbewerb und Kartellrechtsverstößen sowie Ernennung von Spezialisten und Schaffung von Berichtswegen für Corporate Compliance.

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