Gesellschaftsrecht
Deutsches Gesellschaftsrecht unterscheidet sich wesentlich vom Gesellschaftsrecht nach chinesischem Recht. Ausländisch investierte Unternehmen in China haben hauptsächlich zwei Organisationsformen: Unternehmen und Personengesellschaften.
Die Bestimmungen des Gesellschaftsrechts der Volksrepublik China und des Gesetzes der Volksrepublik China über Personengesellschaften gelten jeweils für die Organisationsform, die Organisationsstruktur und die Verhaltensnormen von Unternehmen mit ausländischem Kapital, die nach dem 1. Januar 2020 gegründet werden.
Ausländisch investierte Unternehmen werden nicht mehr in chinesisch-ausländische Joint Ventures mit Kapitalbeteiligung, chinesisch-ausländische Joint Ventures mit Vertragsbeteiligung und Unternehmen, die sich vollständig in ausländischem Besitz befinden, unterteilt.
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