Familien- & Erbrecht

Nach chinesischem Familienrecht können sich die Ehepartner in China für eine gerichtliche oder außergerichtliche Scheidung entscheiden. Wenn die Partner ohne Streit eine Scheidungsvereinbarung schließen können, die auch eine gütliche Einigung über gemeinsame Vermögenswerte und Sorgerechtsfragen enthält, können sie sich ohne Einschaltung eines Gerichts scheiden lassen. Ein gerichtlicher Scheidungsbeschluss oder ein gerichtliches Urteil erleichtern jedoch die anschließende Anerkennung im Ausland, zum Beispiel, wenn Sie die Rechtmäßigkeit der Scheidung später in Deutschland oder anderen ähnlichen Ländern anerkennen lassen wollen.

Wenn ein Scheidungsverfahren vor dem chinesischen Gericht eingeleitet wird und eine Rechtsberatung erforderlich ist, muss man einen chinesischen Anwalt anstelle eines ausländischen Anwalts beauftragen.

Unser Familienrechtsteam bietet Ihnen Rechtsberatung vor dem Abschluss einer Ehe nach chinesischem Recht, um unnötigen Stress und Probleme in einem späteren Stadium aufgrund von Missverständnissen der Vorschriften zu vermeiden.

Unser Tätigkeitsschwerpunkt im Familienrecht umfasst folgende Bereiche:

  • Ehe- und Familienrecht: Beratung zu Eheverträgen, Scheidungen, Sorgerecht und Unterhaltsregelungen.
  • Erbschaft und Nachlassplanung: Testamentsgestaltung, Nachlassverwaltung und Erbschaftsregelungen.
  • Erbschaftsstreitigkeiten: Vertretung in rechtlichen Auseinandersetzungen um Erbschaften.
  • Regelung des Sorgerechts,
  • Vermögensauseinandersetzung und Umsetzung,
  • Vorbereitung von Dokumenten, Legalisierung und Anerkennung.

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