Handelsrecht
Handelsrecht
“Handelsrecht” wird in unserem Leistungsumfang als Außenhandelsrecht bezeichnet. Außenhandel ist der Austausch von Waren über die Landesgrenzen hinweg. Der Begriff “Export” bezeichnet die Verbringung von Waren ins Ausland, während “Import” den grenzüberschreitenden Kauf bezeichnet.
Trotz der Komplexität gliedern wir unsere Dienstleistungen in die folgenden Hauptbereiche:
- Ausarbeitung und Überprüfung von Verträgen über den Import und Export von Waren und Dienstleistungen,
- Identifizierung und Vermeidung von Risiken,
- Analyse und Reaktion auf Probleme der Kreditwürdigkeit der Gegenpartei,
- Kontrolle von Import- und Exporthandelsprozessen,
- Risikoverteilung unter verschiedenen internationalen Lieferbedingungen,
- Verhandlungen und Vertragsabschlüsse,
- Projektdurchführung, Risikoverfolgung und Streitbeilegung,
- Rechtsberatung und Rechtsgutachten bei der Bearbeitung von Fällen wie Zollkontrollen und Schmuggeluntersuchungen
- Vertretung von Mandanten in verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfsverfahren und verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten,
- Vertretung von Mandanten bei gerichtlichen und außergerichtlichen Streitbeilegungen sowie
- Strafverteidigung für Unternehmen und Einzelpersonen bei Zoll- oder Handelsverstößen.
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