Handelsrecht

Handelsrecht

“Handelsrecht” wird in unserem Leistungsumfang als Außenhandelsrecht bezeichnet. Außenhandel ist der Austausch von Waren über die Landesgrenzen hinweg. Der Begriff “Export” bezeichnet die Verbringung von Waren ins Ausland, während “Import” den grenzüberschreitenden Kauf bezeichnet.

Außenhandelssaldo

Die Differenz zwischen Exporten und Importen wird als Außenhandelssaldo bezeichnet, auch Handelsbilanz genannt. Es gibt mehrere typische Elemente, die einen Außenhandelsprozess komplex machen, u. a. Direkthandel oder Dreieckshandel? Handel mit Waren oder Dienstleistungen? Ist ein Kundendienst erforderlich? Kommen Zollvorschriften und internationale Verträge zur Anwendung? Wie kann man ein Logistikunternehmen einschalten, damit die Waren in gutem Zustand sind und nicht an andere weitergegeben werden? Und andere Aspekte wie Zahlung, Warenuntersuchung, Bescheinigungen für die Waren machen einen Außenhandel komplexer als ein Inlandsgeschäft.

Regeln & Kommunikation

Und wenn es Probleme gibt, wo soll der Fall gelöst werden und welche Regeln sollen angewendet werden? Heutzutage macht die Digitalisierung den Außenhandel effizienter, stellt aber auch eine größere Herausforderung an das Wissen über Betrugserkennung und -prävention dar. Oft wird übersehen, dass die gemeinsame Kommunikationssprache zwischen den Handelspartnern nicht die Amtssprache der jeweiligen Länder ist, was diese typische Geschäftsbeziehung noch komplexer macht.

Trotz der Komplexität gliedern wir unsere Dienstleistungen in die folgenden Hauptbereiche:

  • Ausarbeitung und Überprüfung von Verträgen über den Import und Export von Waren und Dienstleistungen,
  • Identifizierung und Vermeidung von Risiken,
  • Analyse und Reaktion auf Probleme der Kreditwürdigkeit der Gegenpartei,
  • Kontrolle von Import- und Exporthandelsprozessen,
  • Risikoverteilung unter verschiedenen internationalen Lieferbedingungen,
  • Verhandlungen und Vertragsabschlüsse,
  • Projektdurchführung, Risikoverfolgung und Streitbeilegung,
  • Rechtsberatung und Rechtsgutachten bei der Bearbeitung von Fällen wie Zollkontrollen und Schmuggeluntersuchungen
  • Vertretung von Mandanten in verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfsverfahren und verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten,
  • Vertretung von Mandanten bei gerichtlichen und außergerichtlichen Streitbeilegungen sowie
  • Strafverteidigung für Unternehmen und Einzelpersonen bei Zoll- oder Handelsverstößen.

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